Publikationen ‐ Aargauische Notariatsgesellschaft

Seit 2013 ist es möglich, dass eine Person mit einem Vorsorgeauftrag selbst regelt, wer für sie handeln und entscheiden soll, wenn sie urteilsunfähig wird. Damit kann sichergestellt werden, dass diese Aufgaben statt einem amtlichen Beistand z. B. einem Familienangehörigen übertragen werden.

Diese Themenseite der Aargauischen Notariatsgesellschaft (ANG), der Ratgeber Notariat, befasst sich mit dem Vorsorgeauftrag und der Patientenverfügung. Diese beiden Instrumente für die eigene Vorsorge hat das neue Erwachsenenschutzrecht, das am 1. Januar 2013 in Kraft getreten ist, mit dem Ziel geschaffen, das Selbstbestimmungsrecht und damit die Menschenwürde zu stärken.

Quelle: Ratgeber Notariat, erschienen in der Aargauer Zeitung vom Samstag, 25. März 2017.

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