Publikationen ‐ Aargauische Notariatsgesellschaft

Viele Eltern schenken ihren Kindern zu Lebzeiten Vermögenswerte, sei es, weil ein Nachkomme eine Liegenschaft erwerben will oder weil er ein eigenes Geschäft eröffnet. Solche Schenkungen an Nachkommen sind jedoch nicht unproblematisch.

Vermögenswerte können schon zu Lebzeiten als Erbvorbezug oder Schenkung von der älteren Generation auf die Nachkommen oder andere Personen übertragen werden. Nachkommen sind dabei grundsätzlich ausgleichungspflichtig. Werden gesetzlich geschützte Quoten (Pflichteile) verletzt, sind solche Vermögensübertragungen anfechtbar.

Der aktuelle Ratgeber Notariat der Aargauischen Notariatsgesellschaft – des Berufsverbandes der aargauischen Urkundspersonen – zeigt zum einen auf, was bei Erbvorbezügen und Schenkungen zu beachten ist. Zum andern wird erklärt, dass auch Erbeinsetzungen, Vermächtnisse oder Teilungsanordnungen wichtige Instrumente sind, um die spätere Verteilung eines Nachlasses zu regeln und wie mit Bestattungsanordnungen zum Beispiel festgelegt werden kann, wie das eigene Begräbnis gestaltet werden soll.

Quelle: Ratgeber Notariat, erschienen in der Aargauer Zeitung vom Samstag, 21. September 2019.

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