Publikationen ‐ Aargauische Notariatsgesellschaft

Letztwillige Verfügungen bzw. Testamente, welche ungültig sind oder die Pflichtteilsansprüche von Erben verletzen, können mittels Klage beim zuständigen Gericht am letzten Wohnsitz des Erblassers angefochten werden. Die Klagefrist beträgt ein Jahr. Es lohnt sich deshalb, rechtzeitig Rat einzuholen und die Rechtslage durch eine fachkundige Person prüfen zu lassen.

Der aktuelle "Ratgeber Notariat" der Aargauischen Notariatsgesellschaft ANG – des Berufsverbandes der aargauischen Urkundspersonen – befasst sich mit der Anfechtung und der Herabsetzung von letztwilligen Verfügungen, der Erbengemeinschaft und der Erbschaftssteuer.

Quelle: Ratgeber Notariat, erschienen in der Aargauer Zeitung vom Samstag, 26. Juni 2021.

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