Publikationen ‐ Aargauische Notariatsgesellschaft

Unsere Empfehlung: Frühzeitig die gesetzliche Lösung überprüfen.

Niemand beschäftigt sich gerne mit den Folgen seines Ablebens. Unabhängig davon, ob man alleinstehend oder verheiratet ist oder ob man Nachkommen hat oder nicht, sollte man sich überlegen, was beim Ableben mit dem Nachlassvermögen geschieht.

Quelle: Ratgeber Notariat, erschienen in der Aargauer Zeitung vom Samstag, 27. Juni 2015.

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