Publikationen ‐ Aargauische Notariatsgesellschaft

Kapitalgesellschaften, d.h. eine GmbH oder eine AG, können einerseits durch Einlage von Geld gegründet werden. Besteht bereits ein Einzelunternehmen, welches als AG oder GmbH fortgeführt werden soll, so besteht andererseits die Möglichkeit, sämtliche Aktiven und Passiven auf die neue Gesellschaft zu übertragen und das Grundkapital so zu liberieren. Welche Formalitäten sind dabei zu beachten? Welche Schritte zu unternehmen?

Der aktuelle "Ratgeber Notariat" der Aargauischen Notariatsgesellschaft ANG – des Berufsverbandes der aargauischen Urkundspersonen – befasst sich mit der Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und von Aktiengesellschaften (AG) sowie der Aktienrechtsrevision.

Quelle: Ratgeber Notariat, erschienen in der Aargauer Zeitung vom Samstag, 25. September 2021.

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