Publikationen ‐ Aargauische Notariatsgesellschaft

Antworten auf diese Frage und eine Checkliste für die Nachfolgeplanung.

Wer unter eigenem Namen, auf eigene Rechnung ein Geschäft betreibt, gilt als Einzelfirma. Wegen der umfassenden persönlichen Haftung bei einer Einzelunternehmung und im Hinblick auf die Nachfolgereglung kann die Gründung einer Aktiengesellschaft oder GmbH jedoch eine Überlegung wert sein. Die Urkundspersonen des Kantons Aargau beraten Sie nicht nur im Hinblick auf die richtige Rechtsform und die Vor- und Nachteile der einzelnen Lösungen, sondern können im Anschluss daran auch die nötigen öffentlichen Beurkundungen und Beglaubigungen für Sie vornehmen. Das spart Zeit und Kosten. Lesen Sie zur Vorbereitung auf das Erstgespräch mit der Notarin oder dem Notar Ihrer Wahl unseren Ratgeber Notariat vom September 2015.

Quelle: Ratgeber Notariat, erschienen in der Aargauer Zeitung vom Samstag, 26. September 2015.

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