Publikationen ‐ Aargauische Notariatsgesellschaft

Der Vorsorgeauftrag und die Patientenverfügung sind Mittel, um selbst zu bestimmen, wer nach dem Verlust der Handlungsfähigkeit die notwendigen Entscheidungen treffen soll. Von Gesetzes wegen steht auch dem Ehegatten einer urteilsunfähig gewordenen Person ein Vertretungsrecht zu.

Der aktuelle "Ratgeber Notariat" der Aargauischen Notariatsgesellschaft ANG – des Berufsverbandes der aargauischen Urkundspersonen – informiert einerseits über den Zweck, den Inhalt und die Formvorschriften von Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung. Aber auch über das gesetzliche Vertretungsrecht des Ehegatten bei Urteilsunfähigkeit und wo dieses an Grenzen stösst.

Quelle: Ratgeber Notariat, erschienen in der Aargauer Zeitung vom Samstag, 4. Dezember 2021.

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