Publikationen ‐ Aargauische Notariatsgesellschaft

Mit der am 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Erbrechtsrevision hat der Gesetzgeber die Frage geklärt, ob nach Abschluss eines Erbvertrages noch Schenkungen ausgerichtet werden dürfen. Neu sind Schenkungen anfechtbar, soweit sie mit den Verpflichtungen aus dem Erbvertrag nicht vereinbar und im Erbvertrag nicht vorbehalten worden sind.

Der "Ratgeber Notariat" der Aargauischen Notariatsgesellschaft ANG – des Berufsverbandes der aargauischen Urkundspersonen – befasst sich in der aktuellen Ausgabe nicht nur mit dem Schenkungsverbot, sondern zeigt auch, wie mit einem Pflichtteilsvermächtnis ein pflichtteilsgeschützter Erbe gegen Ausrichtung des Pflichtteils aus der Erbengemeinschaft ausgeschlossen und damit Streit verhindert werden kann. Die Einhaltung der gesetzlichen Formvorschriften von Verfügungen von Todes wegen sind dabei wichtig. Einen Überblick dazu findet sich ebenfalls im Ratgeber Notariat – oder stellen Sie Ihre Fragen einer Urkundsperson. Die Mitglieder der Aargauischen Notariatsgesellschaft informieren Sie gerne persönlich.

Quelle: Ratgeber Notariat, erschienen in der Aargauer Zeitung vom Samstag, 25. März 2023.

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