Publikationen ‐ Aargauische Notariatsgesellschaft

Mit dem Inkrafttreten der «Ehe für alle» am 1. Juli 2022 können gleichgeschlechtliche Paare heiraten oder ihre eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln lassen.

Seit 2007 können gleichgeschlechtliche Partner und Partnerinnen ihre Partnerschaft in der Schweiz eintragen (eingetragene Partnerschaft), jedoch nicht heiraten. Dies ändert sich mit dem Inkrafttreten der «Ehe für alle» am 1. Juli 2022. Ab diesem Datum können gleichgeschlechtliche Paare heiraten oder ihre eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln. Dadurch unterstehen sie grundsätzlich den rechtlichen Wirkungen der Ehe, wie dem ordentlichen Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung, der Möglichkeit der gemeinschaftlichen Adoption, dem gegenseitigen Erbrecht und dem Anspruch auf nachehelichen Unterhalt.

Der "Ratgeber Notariat" der Aargauischen Notariatsgesellschaft ANG – des Berufsverbandes der aargauischen Urkundspersonen – befasst sich in der aktuellen Ausgabe mit diesen Themen.

Quelle: Ratgeber Notariat, erschienen in der Aargauer Zeitung vom Samstag, 26. März 2022.

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